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Die Senioren Residenz Alpenland ist Vertragspartner aller Kassen.
Pflegeberatung
Die SRA hat Ihr Team für Sie erweitert. Ab sofort können wir Ihnen auch Pflegeberatungseinsätze nach § 45 SGB XI anbieten. ...mehr
Geprüfte Qualität

Wir pflegen nach geprüftem PQsG Standard.
Pflegegeld
Geldleistung
Geldleistungen von der Pflegekasse erhalten Sie dann, wenn Sie bereits in eine Pflegestufe eingestuft sind, aber ausschließlich von Ihrem Parter/Ehemann oder einem anderen Angehörigen gepflegt und versorgt werden.
Dann erhalten Sie in:
- Pflegestufe 1: 235,-- €
- Pflegestufe 2: 440,-- €
- Pflegestufe 3: 700,-- €
Voraussetzung für die Geldleistung ist, dass bei der regelmäßigen Pflegekontrolle durch einen Pflegedienst festgestellt wird, dass die Pflege „gesichert" ist.
Sachleistung
Sachleistung bedeutet, dass ein ambulanter Pflegedienst Sie versorgt werden, und die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnet.
Kombinationsleistung
Ist eine Mischung (Kombination) aus Geld- und Sachleistung. Einen Teil der Pflege übernimmt ein Familienangehöriger und den anderen Teil ein ambulanter Pflegedienst. Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen mit der Pflegekasse ab. Wir der Leistungsbetrag in den Pflegestufen nicht ausgeschöpft, erhalten Sie anteilig Geldleistung für die Mithilfe Ihrer Angehörigen.
Alle drei Möglichkeiten können mit einer Pflegestufe bei der Pflegekasse jeder Zeit beantragt oder geändert werden.
