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Die Senioren Residenz Alpenland ist Vertragspartner aller Kassen.
Pflegeberatung
Die SRA hat Ihr Team für Sie erweitert. Ab sofort können wir Ihnen auch Pflegeberatungseinsätze nach § 45 SGB XI anbieten. ...mehr
Geprüfte Qualität

Wir pflegen nach geprüftem PQsG Standard.
Pflegekontrolle
Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten, sind nach § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtet, bei Pflegestufe I und II mindestens einmal halbjährlich und bei Pflegestufe III mindest einmal vierteljährlich einen Pflegeeinsatz durch eine Pflegeeinrichtung, mit der ein Versorgungsvertrag geschlossen ist, durchführen zu lassen.
Betreuen Sie einen Angehörigen mit Pflegestufe oder werden Sie durch einen versorgt, dann ist dies ein wichtiger Punkt, denn davon hängt der weitere Bezug des Pflegegeldes ab.
Gerne nehmen wir Sie in unsere Datei auf. Automatisch werden Sie benachrichtigt, wenn der Beratungseinsatz notwendig ist.
